Nach der Geistigen Aufrichtung der Wirbelsäule
In den Tagen und Wochen nach der Geistigen Aufrichtung - so habe ich es erfahren - kann es zu Erfahrungen kommen, bei denen man spürt, dass sich alte seelische Inhalte, Glaubensmuster etc. aus dem System heraus bewegen.
Man(n)/Frau lernt auch mal NEIN zu sagen und lässt sich nicht mehr alles gefallen.
So kann es also sein, dass nach der Geistigen Aufrichtung der Wirbelsäule „Altes“ geht und die Emotionen, Schmerzen usw. von einst noch einmal kurz aufwallen, während sie das System verlassen.
Dadurch wird der Körper entlastet und gereinigt und es wird Platz gemacht für eine gradlinige Lebensweise mit dem ursprünglichen Lebensplan, den der Mensch als Seinsauftrag mit in dieses Leben brachte und der nun sichtbar wird.
Der Schleier der Illusion und der Trugbilder, in denen man vielleicht sonst verschlungen war, lichtet sich. Ist die geistige Ordnung hergestellt, folgt die physische Ordnung unweigerlich nach.
Die Heilarbeit übernimmt jetzt die eigene Körperintelligenz, die einen neues lastenfreies Programm erhalten hat.
Die Wiederherstellung eines idealen Energieflusses nährt nicht nur deinen Körper, sondern auch deinen Geist und deine Seele.

Bitte beachten Sie: Der Heiler ist weder Arzt noch Heilpraktiker. Geistige Heilung / Die Geistige Aufrichtung der Wirbelsäule ist keine Arbeit im ärztlichen Sinne, sondern ein spiritueller Vorgang. Von Seiten des Geistheilers werden keine Heilversprechen gegeben und auch keine Diagnosen gestellt. Die Geistige Aufrichtung der Wirbelsäule ist Impulsgeber für weitere kraftvolle Regenerations- und Selbstheilungsprozesse. Die Geistige Heilung / Die Geistige Aufrichtung der Wirbelsäule ersetzt deshalb nicht eine ärztliche Diagnostik, Medikamente und Therapien. Auch ersetze ich keinen Psychiater und keine Psychotherapie! Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Haftungsausschluss: Die Beratungen und Sitzungen sind keine Therapie. Meine Behandlungen ersetzen keinen Arzt oder Medikamente, jeder Klient übernimmt volle Selbstverantwortung für sich. Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004, AZ: 1 BvR 784/03).